Kommentar: Hassnachrichten an Frauen bleiben legal

Am 10. April habe ich für die Tageszeitung Der Standard einen Kommentar der Anderen zum Thema Hassnachrichten und dem sogenannten „digitalen Vermummungsverbot“ verfasst.

Hassnachrichten an Frauen bleiben legal

Das geplante „digitale Vermummungsverbot“ schränkt das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Stattdessen sollten Gesetzeslücken geschlossen, Polizei und Justiz besser geschult und ausgestattet werden

Was in der analogen Welt strafbar sei, sei auch im digitalen Raum verboten, so Medienminister Gernot Blümel – und präsentiert ein Gesetz, wonach Nutzerinnen und Nutzer ihre Identität bei Plattformen hinterlassen müssen. Das Internet sei bereits jetzt kein rechtsfreier Raum, kontert Sigrid Maurer. Wichtiger sei es stattdessen, Gesetzeslücken zu schließen. Die ehemalige Abgeordnete der Grünen war selbst Ziel von Hass im Netz. Im Gastkommentar erklärt sie, welche Maßnahmen notwendiger wären.

Unter dem Vorwand, Hass im Netz bekämpfen zu wollen, beschränkt die Regierung das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung – das dürfen wir nicht akzeptieren.

Die Regierung hat im Ministerrat am Mittwoch ein Gesetz vorgelegt, das eine Identifikationspflicht für Foren und Social-Media-Plattformen im Netz vorsieht. Posten darf dann nur noch, wer seine Identität preisgibt. Die Plattformen müssen die Identitätsnachweise einsammeln, bei Verstößen drohen hohe Strafen. Die Regierung behauptet, es ginge dabei um die Bekämpfung von Hass im Netz. Statt Hilfe für die von Hass Betroffenen gibt es aber eine massive Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung.

Regierung blieb untätig

Eine Meinung zu haben und diese auch äußern zu dürfen ist ein zentrales Grundrecht in einer Demokratie. Dieses Recht darf nicht an Bedingungen geknüpft werden, alle sollen am öffentlichen Diskurs teilnehmen können. In digitalen Zeiten findet dieser Diskurs zu einem guten Teil nicht mehr über Leserbriefseiten von Zeitungen, sondern in deren Foren und auf Social Media statt. Die Regierung knüpft das Grundrecht aber nun daran, dass Userinnen und User für die Ausübung ihres Grundrechts ihre Identität preisgeben müssen, auch gegenüber multinationalen Konzernen, die nicht gerade für ihren sorgsamen Umgang mit sensiblen Daten bekannt sind.

Die Diskussion zu Hass im Netz hat sich seit dem letzten Jahr intensiviert – dazu hat auch mein Fall beigetragen. Ich hatte extrem widerwärtige, sexistische Hassnachrichten samt Klarnamen des Accountbesitzers öffentlich gemacht, weil ich keine Möglichkeit hatte, mich rechtlich dagegen zu wehren. Der weitere Verlauf ist bekannt – ich wurde verklagt und verurteilt, mittlerweile ist das Urteil wieder aufgehoben, und das Verfahren beginnt von vorn. Das Grundproblem besteht aber unverändert, es ist nach wie vor legal, Frauen derartige Hassnachrichten zu senden – die Regierung blieb komplett untätig. Sie hat aber meinen Fall im Rahmen eines einstündigen „Gipfels“ im vergangenen Herbst dazu missbraucht, um nun die Freiheit von uns allen einzuschränken.

Bessere Maßnahmen

Wie widersinnig der Gesetzesvorschlag der Regierung ist, zeigen die Aussagen von allen Expertinnen und Experten, die sich mit dem Thema befassen: 90 Prozent der Hasspostings werden unter Klarnamen verfasst, das entspricht auch meiner langjährigen Erfahrung als Betroffene.

Der anonyme Hassposter, den Medienminister Gernot Blümel vor Augen hat, ist die Ausnahme, nicht die Regel. Wenn die Regierung tatsächlich etwas gegen den Hass im Netz unternehmen wollen würde, müssten Gesetzeslücken geschlossen werden, Polizei und Justiz entsprechend geschult und auch besser ausgestattet werden. Daran besteht aber offensichtlich kein Interesse.

Kein rechtsfreier Raum

Blümel argumentiert, das Internet dürfe kein rechtsfreier Raum sein. Das ist es natürlich auch jetzt nicht. Provider sind schon lange verpflichtet, bei Straftaten IP-Adressen an die Justiz zu übergeben. Dass dies manchmal an deren Tempo scheitert, ist ein anderes Problem. Und klar, wie in jedem anderen Bereich gibt es auch hier manchmal Fälle, bei denen die Verfasserin oder der Verfasser nicht gefunden werden kann – daran wird das neue Gesetz aber auch nichts ändern. Wer es darauf anlegt, anonym Straftaten zu begehen, wird das natürlich auch in Zukunft schaffen – ob mit gestohlenen Identitäten oder sonstigen Tricks.

Stichwort gestohlene Identitäten: Österreich ist nicht das erste Land, das auf die Idee einer solchen Registrierungspflicht kommt. Südkorea hat sie schon durchgespielt, mit den folgenden Ergebnissen: Der Hass im Netz nahm nicht ab, dafür landeten aber nach Hackerangriffen die Identitäten von 35 Millionen Südkoreanerinnen und Südkoreanern auf dem Schwarzmarkt. Ein Szenario, das auch hierzulande durchaus realistisch ist, immerhin müsste jede Plattform, die der Registrierungspflicht unterliegt, entsprechende Datenbanken mit den Identitäten der Userinnen und User anlegen. Das südkoreanische Gesetz gilt als völlig gescheitert und wurde auch vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben.

Zumutung für Plattformen

Für die Plattformen selbst ist die Verpflichtung, Identitäten einzusammeln, eine Zumutung – sie müssten quasi wie Behörden agieren. Die Regelung soll auch für bestehende Accounts gelten – nun im Nachhinein für Millionen Facebook- und Twitter-Userinnen und -User Nachweise einzusammeln, die nicht Bedingung für die Registrierung waren, würde jedenfalls chaotisch.

Aus all diesen Gründen müssen wir nicht nur dem Hass im Netz, sondern auch diesem Gesetz den Kampf ansagen. (Sigrid Maurer, 10.4.2019)
https://derstandard.at/2000101188869/Hassnachrichten-an-Frauen-bleiben-legal